{"id":395,"date":"2013-10-13T09:34:21","date_gmt":"2013-10-13T07:34:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.freie-schwimmer-bochum.de\/FSB_Blog\/?page_id=395"},"modified":"2013-10-13T10:36:56","modified_gmt":"2013-10-13T08:36:56","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.freie-schwimmer-bochum.de\/FSB_Blog\/vorstand-satz\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung \/ Jugendordnung"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"rot\"><span style=\"font-family: arial black,avant garde;\">Satzung<\/span><\/h1>\n<h1 class=\"rot\">I. Name, Sitz und Zweck<a name=\"top\"><\/a><\/h1>\n<h2>\u00a7 1<\/h2>\n<p>Der Verein wurde 1919 gegr\u00fcndet und f\u00fchrt den Namen Freie Schwimmer Bochum e.V. von 1919. Er hat seinen Sitz in Bochum und ist im Vereinsregister beim Amtgericht eingetragen.<\/p>\n<h2>\u00a7 2<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 3<\/h2>\n<ol start=\"1\" type=\"1\">\n<li>Der Verein bezweckt\n<ol type=\"a\">\n<li>die planm\u00e4\u00dfige Pflege der Schwimmsportarten<\/li>\n<li>die Erteilung von Schwimmunterricht<\/li>\n<li>die Veranstaltung von und Beteiligung an Schwimmwettk\u00e4mpfen<\/li>\n<li>die sportliche Bet\u00e4tigung aller Mitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung, beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 4<\/h2>\n<p>Der Verein ist frei von parteipolitischen, rassischen und religi\u00f6sen Bindungen. Bet\u00e4tigungen dieser Art innerhalb des Vereins sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>\u00a75<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Satzung des Vereins und seine Beschl\u00fcsse d\u00fcrfen dem Satzungsrecht des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen (SV NRW) und seiner Gliederung nicht widersprechen.<\/li>\n<li>Die Satzungen, Ordnungen und Beschl\u00fcsse des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) sowie des SV NRW und seiner Gliederung sind auch f\u00fcr das Mitglied verbindlich, soweit sie sich auf das einzelne Mitglied beziehen. Das Mitglied erkennt durch seinen Vereinsbeitritt diese Verbindlichkeiten an.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6<\/h2>\n<ol>\n<li>Aufgaben und Organisation der Vereinsjugend sind in der Jugendordnung geregelt. Die Jugendordnung ist Bestandteil dieser Satzung.<\/li>\n<li>F\u00fcr das Jugend- und Sportgel\u00e4nde gilt eine eigene Platz- und Geb\u00fchrenordnung.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 class=\"rot\">II. Mitgliedschaft<\/h1>\n<h2>\u00a7 7<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft kann nach Vorlage eines unterschriebenen Aufnahmeantrages erworben werden (Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig).<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung als bindend f\u00fcr sich an.<\/li>\n<li>Die Aufnahme kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden. In diesem Fall kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, \u00fcber die die Mitgliederversammlung entscheidet.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 8<\/h2>\n<ol>\n<li>Als Mitglied werden gef\u00fchrt als\n<ol type=\"a\">\n<li>Ordentliche Mitglieder<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Alle Mitglieder haben Anspruch auf F\u00f6rderung ihrer Belange durch den Verein und das Recht, an allen Einrichtungen des Vereins teilzunehmen.<\/li>\n<li>Sie haben die Pflicht, den Verein bei der Erf\u00fcllung aller Aufgaben zu unterst\u00fctzen, die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung durchzuf\u00fchren, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrag p\u00fcnktlich zu entrichten und den Auflagen des Vorstandes oder dessen Beauftragten nachzukommen.\n<ol type=\"a\">\n<li>Die von den ordentlichen Mitgliedern zu zahlenden Beitr\u00e4ge werden auf Vorschlagdes Vorstandes durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und in einerBeitragsordnung, die nichtBestandteil der Satzung ist, festgelegt und geregelt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>\n<ol type=\"a\">\n<li>Zur Stimmabgabe berechtigt sind alle Mitglieder ab dem 16. vollendeten Lebensjahr. Diese haben auch das aktive und passive Wahlrecht.<\/li>\n<li>b) Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.<\/li>\n<li>c) Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden, die \u00dcbertragung auf eine andere Person ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Ehrenmitgliedschaft kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit mindestensZweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Die zuehrende Person muss sich in besonderem Ma\u00dfe um den Verein und die F\u00f6rderung des Schwimmens verdient gemacht haben.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch:\n<ul>\n<li>Austrittserkl\u00e4rung<\/li>\n<li>Tod<\/li>\n<li>Ausschluss<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Austritt muss zum Ende eines Jahres, bis sp\u00e4testens zum 15.11. des Jahres, durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erkl\u00e4rt werden. Bei Jugendlichen ist eine schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden\n<ol type=\"a\">\n<li>bei grobem Versto\u00df gegen die Satzung<\/li>\n<li>bei unehrenhaften Verhalten innerhalb des Vereins<\/li>\n<li>bei grobem Versto\u00df gegen die Vereinskameradschaft.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds muss unter Angabe von Gr\u00fcnden und Beweisen schriftlich beim Vorsitzenden gestellt werden.<\/li>\n<li>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand, er ist dem Mitglied unter Angaben der Gr\u00fcnde schriftlich bekannt zugeben.<\/li>\n<li>Die Beitragspflicht besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ausschlusses Beschwerde beim Vorstand einlegen. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h1 class=\"rot\">III.Vereinsorgane<\/h1>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 11<\/h2>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung ist das allein gesetzgebende Organ des Vereins.<\/li>\n<li>Zur Mitgliederversammlung l\u00e4dt der Vorsitzende alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr mindestens vier Wochen vor dem Tagungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die Ladung erfolgt schriftlich oder durch Aushang in der Schwimmhalle und im Vereinslokal.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich mit Begr\u00fcndung beim Vorsitzenden einzureichen.<\/li>\n<li>Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit Dreif\u00fcnftel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.<\/li>\n<li>\u00dcber die Zulassung von Dringlichkeitsantr\u00e4gen ist mit Dreif\u00fcnftel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen durch Dringlichkeitsantr\u00e4ge sind nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a712<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung findet im ersten Vierteljahr statt.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung soll in Wahljahren mindestens folgende Punkte enthalten:\n<ul>\n<li>Berichte der Vorstandsmitglieder<\/li>\n<li>Berichte der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Diskussion der Berichte<\/li>\n<li>Wahl des Versammlungsleiters<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahlen<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Verschiedenes<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>\u00dcber jede Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen; es ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 13<\/h2>\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist verpflichtet, diese innerhalb von vier Wochen einzuberufen, wenn dies von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich &#8211; unter Angabe von Gr\u00fcnden \u2013 beim Vorsitzenden beantragt wird.<\/p>\n<h2>\u00a7 14<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus\n<ol type=\"a\">\n<li>dem 1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>zwei stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Schatzmeister<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>den Fachwarten<\/li>\n<li>dem Sozialwart<\/li>\n<li>dem Jugendwart<\/li>\n<li>den Beisitzern<\/li>\n<\/ol>\n<p>Weibliche Vorstandsmitglieder f\u00fchren die Bezeichnung ihres Amtes in weiblicher Form.<\/li>\n<li>Aufgaben des Vorstandes sind die Verwaltung des Vereins, seine Vertretung nach innen und au\u00dfen und die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Er hat auf die Einhaltung der Satzung und aller anderen Bestimmungen und Ordnungen des Vereins, des SV NRW und des DSV zu achten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a715<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils auf der Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Amts\u00fcbernahme durch die neugew\u00e4hlten Vorstandsmitglieder im Amt.<\/li>\n<li>Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Abwesende k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme eines Amtes schriftlich gekl\u00e4rt haben.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Wahl des Jugendwartes gelten die Bestimmungen der Jugendordnung. Seine Wahl bedarf nicht der Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung. Der Jugendwart wird der Mitgliederversammlung vorgestellt.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes eine kommissarische Besetzung des verwaisten Amtes bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung vorzunehmen. Das gleiche gilt, wenn auf einer Mitgliederversammlung ein Amt nicht besetzt werden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 16<\/h2>\n<p>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der erste und die stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, im \u00fcbrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.<\/p>\n<h2>\u00a7 17<\/h2>\n<ol>\n<li>Jedes Vorstandsmitglied ist f\u00fcr sein Ressort eigenverantwortlich t\u00e4tig.<\/li>\n<li>Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben soll der Vorstand einmal im Monat zusammenkommen.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn eine Sitzung ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden ist und mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist.<\/li>\n<li>\u00dcber jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll anzufertigen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 18<\/h2>\n<p>Der Vorstand kann zur Erledigung von fest umgrenzten Aufgaben Aussch\u00fcsse bilden. Sie sind dem Vorstand zuzuordnen.<\/p>\n<h2>\u00a7 19<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihrer Mitte jeweils mindestens zwei Rechnungspr\u00fcfer f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Jahresrechnung. Die Amtszeit betr\u00e4gt zwei Jahre. Wiederwahl ist einmal m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer haben die Jahresrechnung mindestens je einmal w\u00e4hrend des Rechnungsjahres und nach Schluss des Rechnungsjahres zu pr\u00fcfen und der Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Rechnungspr\u00fcfung zu berichten.<\/li>\n<\/ol>\n<h1 class=\"rot\">IV. Verbandsgerichtsbarkeit<\/h1>\n<h2>\u00a720<\/h2>\n<ol>\n<li>Verbandsstreitigkeiten werden nach Ma\u00dfgabe der Rechtsordnung des DSV durch ein Schiedsgericht geregelt. Die Rechtsordnung des DSV ist Teil dieser Satzung. Der Schiedsgerichtsbarkeit ist insoweit auch jedes einzelne Mitglied unterworfen.<\/li>\n<li>Die dem Verein zustehende Ordnungsgewalt wird f\u00fcr den Fall eines Versto\u00dfes eines Mitgliedes gegen die Vorschriften des DSV, Des SV NRW und seiner Gliederungen im Rahmen der Rechtsordnung des DSV auf den DSV bzw. SV NRW bzw. auf dessen Gliederungen \u00fcbertragen.<\/li>\n<li>Disziplinar- und Ordnungsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen auf Antrag von Organen des DSV, des SV NRW und seiner Gliederungen sowie des Vereins und jedes einzelnen Mitgliedes verh\u00e4ngt werden gegen Organe des DSV, Des SV NRW und seiner Gliederungen sowie den Verein und jedes einzelne Mitglied wegen\n<ol type=\"a\">\n<li>Nichtbeachtung der Satzungen, Ordnungen und Beschl\u00fcsse des DSV, des SV NRW und seiner Gliederungen,<\/li>\n<li>Zuwiderhandlungen gegen Grunds\u00e4tze sportlichen Verhaltens oder gegen die Interessen des DSV, des SV NRW und seiner Gliederungen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h1 class=\"rot\">V Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h1>\n<h2>\u00a7 21<\/h2>\n<p>Der Verein kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Die beabsichtigte Aufl\u00f6sung muss den stimmberechtigten Mitgliedern mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich mitgeteilt werden. Zum Aufl\u00f6sungsbeschluss ist eine Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung kann auch auf schriftlichem Wege beschlossen werden, wenn mehr als die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder der Aufl\u00f6sung zustimmt.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins wird das Vereinsverm\u00f6gen nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten dem SV NRW zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n<h1><span style=\"font-family: arial black,avant garde;\">Jugendordnung<\/span><a name=\"anfang\"><\/a><\/h1>\n<h2>\u00a7 1<\/h2>\n<p>Die Jugendordnung ist ein Teil der Satzung des Schwimmverein Freie Schwimmer Bochum 1919 e.V. . Durch sie werden die besonderen Belange der Jugend der Freien Schwimmer Bochum e.V. geregelt.<\/p>\n<h3>Name und Aufgabe<\/h3>\n<h2>\u00a7 2<\/h2>\n<p>Die Jugend der Freien Schwimmer Bochum e.V. ist die Gemeinschaft aller Jugendlichen, die Vereinsmitglieder sind.<\/p>\n<h2>\u00a7 3<\/h2>\n<p>Ihre Aufgaben sind<\/p>\n<ul>\n<li>Pflege und F\u00f6rderung des Sports als Teil der Jugendarbeit<\/li>\n<li>Zeitgem\u00e4\u00dfe Jugendpflege<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen<\/li>\n<li>Pflege internationaler Verst\u00e4ndigung<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Allgemeine Grunds\u00e4tze<\/h3>\n<h2>\u00a7 4<\/h2>\n<p>Die Jugend der Freien Schwimmer Bochum e.V. f\u00fchrt und verwaltet sich selbstst\u00e4ndig und entscheidet \u00fcber die ihr \u00fcber den Haushalt des Vereins zuflie\u00dfenden Mittel.<\/p>\n<h2>\u00a7 5<\/h2>\n<p>Die Jugendkasse wird von den Kassenpr\u00fcfern der Hauptkasse j\u00e4hrlich gepr\u00fcft.<\/p>\n<h3>Mitgliedschaft<\/h3>\n<h3><\/h3>\n<h2>\u00a7 6<\/h2>\n<p>Mitglieder der Jugend der Freien Schwimmer Bochum e.V. sind alle Mitglieder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Sie werden durch die von der Jugend des Vereins gew\u00e4hlten Jugendwarte vertreten.<\/p>\n<h3>Organe<\/h3>\n<h2>\u00a7 7<\/h2>\n<p>Organe der Jugend der Freien Schwimmer Bochum e.V. sind<\/p>\n<ul>\n<li>die Jugendversammlung<\/li>\n<li>der Jugendausschuss.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>\u00a7 8<\/h2>\n<p>Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugend der Freien Schwimmer Bochum e.V.; ihre Aufgaben sind insbesondere<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Entgegennahme der Berichte des Jugendausschusses<\/li>\n<li>Entlastung des Jugendausschusses<\/li>\n<li>Wahl des Jugendwartes\/in<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Genehmigung des Jahresabrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes der Jugend der Freien Schwimmer Bochum e.V.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9<\/h2>\n<p>Die Jugendversammlung besteht aus allen Jugendlichen des Vereins, den gew\u00e4hlten Jugendwarten bzw. bestellten Vertretern. Die Mitglieder des Jugendausschusses sind in dieser Eigenschaft auf der Jugendversammlung stimmberechtigt; Stimm\u00fcbertragung ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>\u00a7 10<\/h2>\n<p>Die Jugendversammlung tritt mindestens alle 2 Jahre zusammen. \u00dcber Termine und Ort entscheidet der Jugendausschuss. Die Jugendversammlung ist vom Jugendwart mindestens vier Wochen vor dem Tagungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.<\/p>\n<h2>\u00a7 11<\/h2>\n<p>Auf Antrag eines Drittels der Jugendlichen des Vereins oder auf Grund eines mit Zweidrittel-Mehrheit gefassten Beschlusses des Jugendausschusses ist ein au\u00dferordentlicher Jugendtag innerhalb von 6 Wochen durch den Jugendwart einzuberufen.<\/p>\n<h2>\u00a7 12<\/h2>\n<p>Antr\u00e4ge zur Jugendversammlung k\u00f6nnen von der Gesamtheit der Jugendlichen des Vereines und von Jugendausschuss gestellt werden. Sie sind dem Jugendwart mindestens 5 Wochen vor der Jugendversammlung schriftlich mit Begr\u00fcndung zuzustellen.<\/p>\n<h2>\u00a7 13<\/h2>\n<p>Die Jugendversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<h2>\u00a7 14<\/h2>\n<p>Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen an der Jugendversammlung teilnehmen.<\/p>\n<h2>\u00a7 15<\/h2>\n<p>Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus dem Jugendwart\/in und bis zu 7 Jugendausschussmitgliedern.<\/p>\n<p>Der Jugendwart\/in wird auf zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Der Jugendwart\/in vertritt die Jugend des Vereins. Die Jugendausschussmitglieder werden vom Jugendwart\/in berufen; ihre Amtszeit endet mit der Jugendversammlung.<\/p>\n<h2>\u00a7 16<\/h2>\n<p>Der Jugendausschuss erf\u00fcllt seine Aufgaben im Rahmen dieser Jugendordnung sowie der Beschl\u00fcsse der Jugendversammlung.<\/p>\n<h2>\u00a7 17<\/h2>\n<p>Die Sitzung des Jugendausschuss findet nach Bedarf statt; jedoch mindestens zweimal j\u00e4hrlich. Der Jugendausschuss ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder anwesend ist.<\/p>\n<h2>\u00a7 18<\/h2>\n<p>Zur Planung und Durchf\u00fchrung besonderer Aufgaben kann der Jugendausschuss Sonderaussch\u00fcsse bilden. Ihre Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen der Zustimmung des Jugendausschusses.<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_395 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_395')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_395').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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